Lebendige Traditionen sind unser immaterielles kulturelles Erbe. Unter immateriellem Kulturerbe sind im Sinne der entsprechenden UNESCO-Konvention Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksweisen, Kenntnisse und Fähigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume – zu verstehen.
Voraussetzung ist, dass Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen diese als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen. Dieses immaterielle Kulturerbe, das von einer Generation an die nächste weitergegeben wird, wird von Gemeinschaften und Gruppen fortwährend neu geschaffen und vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität. Auf diese Weise trägt es zur Förderung des Respekts vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität bei. Im Sinne dieses Übereinkommens findet nur dasjenige immaterielle Kulturerbe Berücksichtigung, das mit den Menschenrechten sowie mit der Forderung nach gegenseitiger Achtung zwischen den Gemeinschaften, Gruppen und Individuen und nach einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht.
Immaterielles Kulturerbe manifestiert sich unter anderem in folgenden Bereichen:
- mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen (beispielsweise traditionelle Gesänge, Sagen oder Märchenerzählungen)
- traditionelle musikalische, theatrale oder tänzerische Ausdrucksweisen (beispielsweise Huusmusig in einer Region, Maskentänze oder Marionettentheater)
- gesellschaftliche Praktiken, jahreszeitliche Feste und Rituale (beispielsweise Umzüge und Prozessionen, Fasnachtsbräuche oder Spiele)
- Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum (beispielsweise traditionelles medizinales oder landwirtschaftliches Wissen)
- Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken (Verarbeitung, Gestaltung oder Bemalung von Holz, Erde, Metall, Leder, Glas, Papier, Stein oder Textilien)