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Wybermahl

Die Frauen von Hettiswil feiern jedes 2. Jahr am 2. Samstag im Mai das Wybermahl.

Dies finanzieren sie aus einer historischen Schenkung: Weil die Frauen von Hettiswil das dortige Cluniazenserpriorat 1375 gegen die plündernden und brandschatzenden Gugler verteidigten und ihnen eine totale Niederlage beifügten, erhielten sie für ihre Tapferkeit vom Prior des Klosters das Recht, am Jahrestag der Schlacht (26. Dez.) im Klosterwald Holz zu fällen.

Da der Wald zu sehr litt, wurde die Schenkung abgeändert; die Frauen erhielten einen Fonds, mit dem sie alljährlich ein Wybermahl ausrichten konnten – später wurde dieses wegen den wilden Feiern aus der Weihnachtszeit in den Mai verschoben. 1885, nach mehr als 500 Jahren, wurde die Feier verboten: Das wilde Festen der Bäuerinnen war nicht genehm. Sie erhielten eine Wiese, deren Erlös an die Handarbeitsklassen des Ortes ging. 1985 forderten die Hettiswilerinnen beim Regierungsstatthalter das Recht ein, ihr Wybermahl wieder abzuhalten.

Das Wybermahl ist exemplarisch für eine gelebte Tradition aus einer historischer Begebenheit.

Ort: Hettiswil b. Hindelbank
Region: Emmental-Oberaargau
Kategorie: Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste
Trägerschaft: Wybermahl-Komitee

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